Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß § 12b Abs. 3 BGG i. V. m. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Autohaus Bibbig GmbH, August-Bebel-Straße 7, 34246 Vellmar, erreichbar unter www.bibbig.de.

Die Erklärung wurde erstellt gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Barrierefreiheitsanforderungen-Verordnung (BFSGV), die ab dem 28. Juni 2025 für Websites privater Wirtschaftsakteure gelten.

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Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA sowie der europäischen Norm EN 301 549 noch nicht vollständig konform. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit.

Bekannte Einschränkungen

Einige Bilder verfügen noch nicht über ausreichend beschreibende Alternativtexte.

Bestimmte PDF-Dokumente (AGB) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.

Einzelne Kontrastverhältnisse entsprechen noch nicht vollständig den WCAG-AA-Anforderungen.

Die Navigation per Tastatur ist auf einzelnen interaktiven Elementen noch nicht vollständig optimiert.

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Angewandte Standards und Rechtsgrundlagen

BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

gilt ab 28.06.2025

WCAG 2.1 AA

Web Content Accessibility Guidelines

Konformitätsstufe AA

EN 301 549

Europäische Norm für IKT-Produkte

Version 3.2.1

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Barrierefreie Alternativen

Sollten Ihnen Inhalte unserer Website aufgrund von Barrierefreiheitsmängeln nicht zugänglich sein, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unser Team – wir stellen Ihnen die benötigten Informationen in einem für Sie geeigneten Format zur Verfügung.

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Feedback und Kontakt

Haben Sie Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit unserer Website festgestellt? Dann teilen Sie uns dies bitte mit – wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Autohaus Bibbig GmbH

August-Bebel-Straße 7

34246 Vellmar

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu beantworten (gem. § 12b Abs. 2 BGG).

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Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF)

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

www.mlbf-barrierefrei.de

Gemäß § 16 BFSG ist die MLBF für die Marktüberwachung und Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen privater Wirtschaftsakteure zuständig.

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Datum der Erstellung und Aktualisierung

Erstellt am

28. Juni 2025

Zuletzt aktualisiert

Februar 2026